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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde mangels Legitimation; kein Eingriff in die Rechtssphäre nach Erteilung der beantragten grundverkehrsbehördlichen GenehmigungRechtssatz
Die Partner eines genehmigungsbedürftigen Vertrages können bei einer meritorischen Entscheidung nur durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung in ihren Rechten verletzt werden.
Da im vorliegenden Fall dem in Rede stehenden Rechtserwerb die Genehmigung erteilt wurde, hat ein öffentlich-rechtlicher Eingriff in die Privatrechtssphäre des Beschwerdeführers keinesfalls stattgefunden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, GrundverkehrsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B587.1990Dokumentnummer
JFR_10098874_90B00587_01