RS Vfgh 1990/11/26 B587/90

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Veröffentlicht am 26.11.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde mangels Legitimation; kein Eingriff in die Rechtssphäre nach Erteilung der beantragten grundverkehrsbehördlichen Genehmigung

Rechtssatz

Die Partner eines genehmigungsbedürftigen Vertrages können bei einer meritorischen Entscheidung nur durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung in ihren Rechten verletzt werden.

Da im vorliegenden Fall dem in Rede stehenden Rechtserwerb die Genehmigung erteilt wurde, hat ein öffentlich-rechtlicher Eingriff in die Privatrechtssphäre des Beschwerdeführers keinesfalls stattgefunden.

Entscheidungstexte

  • B 587/90
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 26.11.1990 B 587/90

Schlagworte

VfGH / Legitimation, Grundverkehrsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B587.1990

Dokumentnummer

JFR_10098874_90B00587_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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