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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §20 Abs2;Rechtssatz
Angesichts des Umstandes, daß den Eltern des Asylwerbers bisher noch nicht Asyl gewährt worden ist, kann der Frage, ob allenfalls im über seinen Antrag durchgeführten Verwaltungsverfahren "nicht offenkundige" Verfahrensmängel unterlaufen sind, keine für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides maßgebliche Bedeutung zukommen (s jedoch E VfGH 27.2.1995, B 1218/94).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995200011.X02Im RIS seit
20.11.2000