RS Vwgh 1995/1/24 95/20/0011

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Veröffentlicht am 24.01.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §20 Abs2;
AsylG 1991 §3;
AsylG 1991 §4;

Rechtssatz

Angesichts des Umstandes, daß den Eltern des Asylwerbers bisher noch nicht Asyl gewährt worden ist, kann der Frage, ob allenfalls im über seinen Antrag durchgeführten Verwaltungsverfahren "nicht offenkundige" Verfahrensmängel unterlaufen sind, keine für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides maßgebliche Bedeutung zukommen (s jedoch E VfGH 27.2.1995, B 1218/94).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995200011.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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