Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Parteistellung eines Bewerbers um eine schulfeste LEITERstellung ist zu verneinen, weil die Erlangung der schulfesten Stelle diesfalls nur die Folge der Ernennung zum Leiter ist, weshalb mangels entsprechender gesetzlich vorgesehener Kriterien für die Verleihung des Leiterpostens die für die Ernennung maßgebenden Grundsätze anzuwenden sind und kein gesetzlicher Anspruch auf Verfahrenskontrolle und Ermessenskontrolle vorliegt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120294.X02Im RIS seit
20.11.2000