RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0294

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §8;
LDG 1984 §24;
LDG 1984 §8 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Parteistellung eines Bewerbers um eine schulfeste LEITERstellung ist zu verneinen, weil die Erlangung der schulfesten Stelle diesfalls nur die Folge der Ernennung zum Leiter ist, weshalb mangels entsprechender gesetzlich vorgesehener Kriterien für die Verleihung des Leiterpostens die für die Ernennung maßgebenden Grundsätze anzuwenden sind und kein gesetzlicher Anspruch auf Verfahrenskontrolle und Ermessenskontrolle vorliegt.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120294.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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