RS Vwgh 1995/1/25 93/15/0101

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
BAO §115 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/27 92/13/0140 8

Stammrechtssatz

Zum Wesen des Parteiengehörs gehört es nicht, die Parteien zu Schlußfolgerungen zu hören, die die Behörde ihrem Bescheid zugrundezulegen gedenkt (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 273).

Schlagworte

ParteiengehörParteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150101.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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