RS Vwgh 1995/1/25 94/13/0236

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276 Abs1;
BAO §308 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, daß der Erschöpfungszustand des Bf - verursacht durch die große Anzahl von anläßlich des 90ten Geburtstages der Mutter des Bf persönlich erschienenen Gratulanten - unter Berücksichtigung von dessen Erkrankungen (endogene Depression und Diabetes mellitus Typ I) im Hinblick auf die Versäumung der Frist zur Stellung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz weder ein unvorhergesehenes noch ein unabwendbares Ereignis darstellt, sondern daß dem Bf vielmehr ein einen minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden zur Last fällt, wenn er nach den ersten Anzeichen von Ermüdung noch weitere ankommende - im übrigen nicht "geladene" Gratulanten - empfangen und diese nicht unter Hinweis auf seinen Gesundheitszustand auf kommende Tage vertröstet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130236.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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