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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs6;Beachte
Besprechung in Infas 1996/2 S 77-79; Besprechung in SWK 1997/7, S 28-30;Rechtssatz
Der Zuspruch einer Urlaubsentschädigung, der seine Ursache darin hat, daß der Dienstnehmer während des aufrechten Dienstverhältnisses den ihm zustehenden Erholungsurlaub nicht konsumiert hat, steht in keinem Kausalzusammenhang mit der Auflösung des Dienstverhältnisses und ist somit einer Besteuerung iSd § 67 Abs 6 EStG 1988 nicht zugänglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130030.X04Im RIS seit
20.11.2000