RS Vwgh 1995/1/25 93/03/0188

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §8;
LuftfahrtG 1958 §69 Abs1 litf;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/03/0190 93/03/0189

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0488/67 B 1. Juni 1967 VwSlg 7149 A/1967 RS 2

Stammrechtssatz

§ 69 Abs 1 lit f des Luftfahrtgesetzes legt der Behörde nur die Verpflichtung auf, bei der Erteilung einer Flugplatzbewilligung auf die Auswirkung dieses Vorhabens auf die Rechte Dritter Bedacht zu nehmen. Eine Parteistellung dieser Personen kann aus dieser Gesetzesstelle nicht abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993030188.X06

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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