RS Vfgh 1990/11/26 B1252/90

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Veröffentlicht am 26.11.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
AVG §57 Abs2

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Mandatsbescheid mangels Instanzenzugserschöpfung aufgrund der Nichterhebung einer Vorstellung

Rechtssatz

Zur Erschöpfung des Instanzenzuges iS des Art144 B-VG muß auch vom Rechtsmittel der Vorstellung (§57 Abs2 AVG 1950) Gebrauch gemacht werden (vgl. zB VfSlg. 7616/1975), dies auch dann, wenn der Mandatsbescheid von einer obersten Behörde stammt. Da der beschwerdeführenden Gesellschaft im gegenständlichen Falle das Rechtsmittel der Vorstellung nach §57 Abs2 AVG 1950 offengestanden wäre, war die Beschwerde zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • B 1252/90
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 26.11.1990 B 1252/90

Schlagworte

VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Mandatsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B1252.1990

Dokumentnummer

JFR_10098874_90B01252_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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