RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0252

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
DVG 1984 §1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
GehG 1956 §30a Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/04/08 91/12/0129 1

Stammrechtssatz

Bei einer Neubemessung besteht keine Bindung an eine allenfalls in der Vergangenheit zu niedrig angesetzte Verwendungszulage. Die Beh trifft daher die Verpflichtung zur vollen Begründung iSd §§ 58 Abs 2 und 60 des nach § 1 DVG anwendbaren AVG. Diese Begründungspflicht trifft die Beh auch dann, wenn ihr eine andere Entscheidung mangels Vorliegens der nach § 30 a Abs 2 letzter Satz GehG notwendigen Zustimmung anderer Stellen versagt ist (Hinweis E 7.7.1987, 87/12/0084).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120252.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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