RS Vwgh 1995/1/25 94/13/0030

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1416;
EStG 1988 §67 Abs6;

Rechtssatz

Für die Frage, welcher Betrag an Verzugszinsen auf die einzelnen Bezugsteile entfällt, wird die im § 1416 ABGB angeführte Reihenfolge maßgeblich sein; als letzte Möglichkeit wäre von einer verhältnismäßigen Tilgung auszugehen (Hinweis Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Band 1, Aufl 09te, S 274). Dies gilt auch für die Kompensation mit einer Steuernachzahlung (Hinweis Reischauer in Rummel, Aufl 02te, Randziffer 28 zu § 1416 ABGB).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130030.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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