Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1416;Rechtssatz
Für die Frage, welcher Betrag an Verzugszinsen auf die einzelnen Bezugsteile entfällt, wird die im § 1416 ABGB angeführte Reihenfolge maßgeblich sein; als letzte Möglichkeit wäre von einer verhältnismäßigen Tilgung auszugehen (Hinweis Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Band 1, Aufl 09te, S 274). Dies gilt auch für die Kompensation mit einer Steuernachzahlung (Hinweis Reischauer in Rummel, Aufl 02te, Randziffer 28 zu § 1416 ABGB).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130030.X06Im RIS seit
20.11.2000