RS Vwgh 1995/1/25 94/15/0023

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z2 lita;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Erfolgt die Liquidierung der ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit durch Übernahme der betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen, ist dies als letzter Akt des Unternehmers und somit als Eigenverbrauch nach § 1 Abs 1 Z 2 lit a UStG anzusehen. Der Zeitpunkt des so verwirklichten Eigenverbrauches fällt idR mit der Betriebsaufgabe iSd EStG zusammen. Erklärt hingegen der Unternehmer, er werde nach der formalen Betriebseinstellung oder nach der Aufgabe der bisher ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Haupttätigkeit mit der vorhandenen Betriebseinrichtung anderweitig unternehmerisch tätig werden, kann zunächst vom Fortbestand der Unternehmereigenschaft iSd UStG ausgegangen werden. Gleiches gilt, wenn dies aus dem Gesamtbild der Verhältnisse geschlossen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994150023.X03

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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