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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §865;Rechtssatz
Für die Frage der Prozeßfähigkeit des Antragstellers kommt es darauf an, ob der ASt die Tragweite des Verfahrens und außerdem auch jeder von ihm gesetzten Verfahrenshandlung (oder Unterlassung) zu erkennen vermag.
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992120286.X03Im RIS seit
20.11.2000