Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
LDG 1984 §12 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Begriff der Dienstunfähigkeit ist iSd § 12 Abs 3 LDG 1984 bezogen auf die dienstlichen Aufgaben bzw die Frage der Möglichkeit der Zuweisung eines gleichwertigen Arbeitsplatzes zu sehen. Dementgegen ist der Begriff der Erwerbsfähigkeit wesentlich umfassender.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120142.X02Im RIS seit
11.07.2001