RS Vwgh 1995/1/25 95/15/0004

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;
VwGG §26 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/09/23 90/19/0496 1

Stammrechtssatz

Die Beschwerdefrist ist versäumt, wenn die fälschlich an die belangte Behörde gerichtete Beschwerde von der belangten Behörde erst nach Ablauf der Beschwerdefrist dem VwGH übermittelt wurde.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG Beschwerdeerhebung an VwGH Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995150004.X01

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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