RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0304

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren
64/02 Bundeslehrer

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
BLVG 1965 §8 Abs2;
DVG 1984 §8 Abs2;

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe des Sachverständigen, Feststellungen darüber zu treffen, ob auf Grund des Gesundheitszustandes des Lehrers eine Lehrpflichtermäßigung zu gewähren ist oder nicht. Weicht das Ergebnis der Erhebung vom Vorbringen des ASt ab, so ist es ihm iSd § 8 Abs 2 DVG 1984 schon deshalb zur Kenntnis zu bringen.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120304.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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