Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es ist nicht Aufgabe des Sachverständigen, Feststellungen darüber zu treffen, ob auf Grund des Gesundheitszustandes des Lehrers eine Lehrpflichtermäßigung zu gewähren ist oder nicht. Weicht das Ergebnis der Erhebung vom Vorbringen des ASt ab, so ist es ihm iSd § 8 Abs 2 DVG 1984 schon deshalb zur Kenntnis zu bringen.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120304.X01Im RIS seit
20.11.2000