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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitRechtssatz
Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen Bescheide des Präsidenten eines Landesgerichts wegen Aussichtslosigkeit.
Im Falle des Erstantragstellers wäre unter Bedachtnahme auf den Inhalt der Akten sogar die Ablehnung der Beschwerdebehandlung zu gewärtigen; im Falle der Zweitantragstellerin wäre die Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation zu gewärtigen (sie war weder Partei noch Bescheidadressatin).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B521.1990Dokumentnummer
JFR_10098874_90B00521_01