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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs1;Rechtssatz
Liegt wiederholte Tätigkeit vor, so braucht sich die Behörde mit der Frage der Wiederholungsabsicht nicht näher auseinanderzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993130084.X04Im RIS seit
11.07.2001