Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1091;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/03/0176Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0151 3 (hier: diese Erwägungen treffen auch auf den Fall einer Zwangsverpachtung der zu entziehenden Konzession zu)Stammrechtssatz
Die Annahme der Verwirklichung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 87 Abs 2 GewO 1973 in Ansehung eines als ruhend gemeldeten Gewerbes würde eine im Hinblick auf den Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides allenfalls bereits erfolgte oder - konkret - unmittelbar bevorstehende Wiederausübung dieses Gewerbes voraussetzen
(Hinweis E 27.3.1990, 89/04/0139).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994030165.X01Im RIS seit
03.04.2001