RS Vwgh 1995/1/25 94/13/0030

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs8;

Rechtssatz

Die Vorschrift des § 67 Abs 8 EStG 1988 hat den Zweck, solche Lohnbestandteile zu erfassen, die über einen gewissen Zeitraum verteilt zu gewähren gewesen wären, tatsächlich aber nicht oder nicht in voller Höhe zur Auszahlung gelangten (Hinweis E 12.9.1989, 89/14/0077, VwSlg 6433 F/1989).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130030.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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