RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0263

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;

Rechtssatz

Der § 62 Abs 4 AVG ist nicht in dem engen Sinne zu verstehen, daß bei automationsunterstützt ausgefertigten Bescheiden eine Berichtigung nur mehr iZm allfälligen technischen Mängeln des Betriebes einer solchen Anlage erfolgen dürfte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120263.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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