Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Der § 62 Abs 4 AVG ist nicht in dem engen Sinne zu verstehen, daß bei automationsunterstützt ausgefertigten Bescheiden eine Berichtigung nur mehr iZm allfälligen technischen Mängeln des Betriebes einer solchen Anlage erfolgen dürfte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120263.X01Im RIS seit
20.11.2000