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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 106 LuftfahrtG regelt die Voraussetzungen für Beförderungsbewilligungen abschließend, sieht aber nicht vor, daß bei Erteilung der Beförderungsbewilligung die Interessen von Grundstückspächtern in irgendeiner Weise zu berücksichtigen wären, sodaß das Gesetz diesen subjektive Rechte nicht einräumt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993030142.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015