RS Vwgh 1995/1/25 93/03/0142

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §8;
LuftfahrtG 1958 §106;

Rechtssatz

§ 106 LuftfahrtG regelt die Voraussetzungen für Beförderungsbewilligungen abschließend, sieht aber nicht vor, daß bei Erteilung der Beförderungsbewilligung die Interessen von Grundstückspächtern in irgendeiner Weise zu berücksichtigen wären, sodaß das Gesetz diesen subjektive Rechte nicht einräumt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993030142.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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