RS Vwgh 1995/1/25 93/13/0084

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Tätigkeit ist dann nachhaltig, wenn sie mehrmals wiederholt wird oder wenn bei einer einmaligen Tätigkeit die Wiederholungsabsicht erkennbar ist. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen kann auch die Veräußerung von Privatgegenständen wie etwa Gegenstände einer privaten Sammlung eine nachhaltige Tätigkeit darstellen (Hinweis E 10.3.1993, 91/13/0189).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993130084.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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