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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Zulässigkeit der Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 21 Abs 1 BStG bzw in diesem Zusammenhang eine Verletzung des Parteiengehörs berührt keine subjektiven öffentlichen Nachbarrechte iSd § 30 Abs 4 Tir BauO 1989. Gleiches gilt für Ausführungen, daß das Baugrundstück im Hinblick auf die Lärmbelastung und Abgasbelastung durch die nahe Autobahn zur Wohnbebauung nicht geeignet sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060260.X01Im RIS seit
03.05.2001