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L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/09/24 91/06/0233 8 (hier ist das Tir ROG 1984 betroffen)Stammrechtssatz
Der Inhalt eines Flächenwidmungsplanes iSd Bedeutung der festgelegten Widmung richtet sich nach den im Zeitpunkt der Erlassung (dh der Beschlußfassung durch den Gemeinderat) des Planes geltenden Rechtsvorschriften (Hinweis E 20.6.1991, 90/06/0162). Nicht maßgebend ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Flächenwidmungsplanes durch die Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060198.X01Im RIS seit
03.05.2001