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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/06/0229 95/06/0003Rechtssatz
Die Frage, ob festgestellte Mängel "geringfügig" iSd § 69 Abs 3 Stmk BauO 1968 sind, ist eine Rechtsfrage, die nicht vom Sachverständigen zu beantworten ist. Der Sachverständige hat dazu lediglich jenes Fachwissen beizusteuern, das es erlaubt, die möglichen Auswirkungen der festgestellten Mängel zu beurteilen.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060228.X02Im RIS seit
03.05.2001