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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/06/0071 93/06/0072Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/01/20 93/06/0093 1Stammrechtssatz
Ein Bescheid betreffend Enteignung nach dem BStG, nach dessen Spruch keine Trennung von Grundstücksteilen, die für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen in Anspruch genommen wurden, und anderen Teilen dieses Grundstückes erfolgte, ist mangels Teilbarkeit als inhaltlich rechtswidrig aufzuheben.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993060070.X01Im RIS seit
03.04.2001