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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0059Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0093 6 (Hier: Besteuerung von Zuwendungen nach dem ErbStG)Stammrechtssatz
Bei einem Grundstückstausch iSd § 4 Abs 3 GrEStG 1987 liegen zwei, der Steuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor. Es ist zwar nicht zweifelhaft, daß mehrere Besteuerungsfälle formularmäßig in einem Steuerbescheid (Sammelsteuerbescheid) zusammengefaßt werden können. Im Hinblick auf die Bestimmung des § 198 Abs 2 BAO, wonach Abgabenbescheide im Spruch die Art und Höhe der Abgaben, den Zeitpunkt ihrer Fälligkeit und die Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen) zu enthalten haben, sind aber bei einer solchen formularmäßigen Zusammenfassung mehrerer, der Besteuerung unterliegender Vorgänge die essentiellen Spruchbestandteile für sich gesondert anzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160058.X02Im RIS seit
15.06.2001Zuletzt aktualisiert am
22.01.2015