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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine - behauptete - Hausdurchsuchung, Festnehmung und Mißhandlung mangels Erweislichkeit des in Beschwerde gezogenen SachverhaltsRechtssatz
Die Behauptungen des Beschwerdeführers werden überhaupt nur zum Teil durch die Zeugenaussage seines Vaters gestützt, der aber bei zwei Einvernahmen am Tag der Vorfälle und einige Wochen darauf Gegenteiliges mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Auch der vom Beschwerdeführer bei seiner Einvernahme im verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst hervorgehobene Umstand, die Beamten hätten (allerdings mit der Aufforderung, um 13.00 Uhr wiederzukommen) ihn zu Mittag nach Hause gehen lassen, spricht nicht dafür, daß die Beamten gegen den Beschwerdeführer Zwangsmaßnahmen gesetzt haben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Ausübung unmittelbarer Befehls- und ZwangsgewaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B119.1990Dokumentnummer
JFR_10098874_90B00119_01