RS Vwgh 1995/1/26 89/16/0149

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Veröffentlicht am 26.01.1995
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Index

32/06 Verkehrsteuern
57/09 Sonstiges Versicherungsrecht

Norm

ErbStG §2 Abs1 Z3;
VersVG §159;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/22 91/16/0103 3

Stammrechtssatz

Die Frage, ob der Bereicherungswille bzw die Bereicherungsabsicht des Erblassers bei Abschluß des betreffenden Lebensversicherungsvertrages fehlte oder nicht, ist keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1989160149.X04

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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