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L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
BauRallg;Rechtssatz
Die Frage, wieviele Ziegen in der Gemeinde, in der ein Ziegenstall errichtet werden soll, und deren Umgebung insgesamt gehalten werden und wieviele dieser Ziegen allenfalls im Wohngebiet gemäß § 38 Abs 1 lit c Tir ROG 1994 gehalten werden, ist für die Feststellung, ob ein Widerspruch zur Flächenwidmung vorliegt, nicht erheblich. Aus dem Umstand, daß andere Grundstücke allenfalls bauordnungswidrig oder raumordnungswidrig verwendet werden, kann niemand ein Recht ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060205.X04Im RIS seit
11.07.2001