RS Vwgh 1995/1/26 94/06/0205

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Veröffentlicht am 26.01.1995
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Index

L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
L82000 Bauordnung
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BauRallg;
B-VG Art7 Abs1;
ROG Tir 1994 §38 Abs1 litc;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Frage, wieviele Ziegen in der Gemeinde, in der ein Ziegenstall errichtet werden soll, und deren Umgebung insgesamt gehalten werden und wieviele dieser Ziegen allenfalls im Wohngebiet gemäß § 38 Abs 1 lit c Tir ROG 1994 gehalten werden, ist für die Feststellung, ob ein Widerspruch zur Flächenwidmung vorliegt, nicht erheblich. Aus dem Umstand, daß andere Grundstücke allenfalls bauordnungswidrig oder raumordnungswidrig verwendet werden, kann niemand ein Recht ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994060205.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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