RS Vwgh 1995/1/26 94/19/1416

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Veröffentlicht am 26.01.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Beschluß über die Bewilligung der Verfahrenshilfe bzw der Bescheid über die Bestellung des Rechtsanwaltes dem Bf selbst zugestellt wird, ist für den Fristenlauf iSd § 26 Abs 3 erster Satz VwGG ohne Belang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994191416.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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