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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs3;Rechtssatz
Die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Beschluß über die Bewilligung der Verfahrenshilfe bzw der Bescheid über die Bestellung des Rechtsanwaltes dem Bf selbst zugestellt wird, ist für den Fristenlauf iSd § 26 Abs 3 erster Satz VwGG ohne Belang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994191416.X01Im RIS seit
20.11.2000