RS Vwgh 1995/1/27 94/02/0407

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Veröffentlicht am 27.01.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

BArbSchV §43 Abs1;
BArbSchV §43 Abs2;
BArbSchV §7 Abs1;
BArbSchV §7 Abs2;
VStG §44a Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/02/0163 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat bereits mehrmals im Grunde des § 44a Z 1 VStG Tatumschreibungen hinsichtlich der Übertretungen nach § 7 Abs 1 BArbSchV oder nach § 43 Abs 2 iVm § 7 Abs 1 BArbSchV für unbedenklich befunden, in denen die nach § 7 Abs 1 BArbSchV erforderlichen, aber nicht vorhanden gewesenen Sicherungseinrichtungen mit dem Wortlaut "Sicherungsmaßnahmen, die ein Abstürzen hintanhalten hätten können", "Einrichtungen ..., die geeignet gewesen wären, ein Abstürzen der Arbeitnehmer zu verhindern" und "Absturzsicherung" bezeichnet wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994020407.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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