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10 VerfassungsrechtLeitsatz
Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung von gehaltsrechtlichen Bestimmungen über eine Zulage; Zumutbarkeit der Antragstellung auf Zuerkennung der fraglichen ZulageRechtssatz
Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung der ArtIII und ArtIV des Bundesgesetzes vom 26.06.86, mit dem das GehG 1956 (45. GehG-Nov) und das Bundesgesetz, womit Bestimmungen über die Pensionsbehandlung von Hochschulprofessoren und über deren Emeritierung getroffen werden, geändert werden, BGBl. 387/1986.
Acht der Antragsteller haben einen Bescheid des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über ihren Antrag auf Zuerkennung einer Zulage gemäß ArtIII und ArtIV des Bundesgesetzes vom 26.06.86 erwirkt und dagegen eine Beschwerde erhoben. Auch den beiden übrigen Antragstellern ist es nach Lage des jeweiligen Falles durchaus zumutbar, diesen Weg zu beschreiten (zB VfGH 21.06.89 G18/89 mwH).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:G53.1990Dokumentnummer
JFR_10098873_90G00053_01