RS Vwgh 1995/1/27 94/02/0446

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Veröffentlicht am 27.01.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs7;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ein Bescheid, der nach Ablauf der Dreijahresfrist des § 89a Abs 7 letzter Satz StVO zugestellt und damit erlassen wurde, leidet an inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994020446.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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