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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §26 Abs3 Z2 litb;Rechtssatz
Es trifft zwar zu, daß auch außerhalb einer Gesellschaft gelegene Umstände Ursache für Verluste der Gesellschaft sein können. Soweit aber § 1 Abs 5 StruktVG auf Vermögensteile, Betriebe und Teilbetriebe, die Verluste oder Fehlbeträge verursacht haben, abstellt, kommt es nicht auf eine allfällige außerhalb der Gesellschaft liegende Verlustursache, sondern darauf an, in welchem Vermögensbereich innerhalb der Gesellschaft der Verlust entstanden und von welchem Vermögensteil, Betrieb bzw Teilbetrieb er in diesem Sinne verursacht ist. § 1 Abs 5 Satz 2 StruktVG will nämlich nicht bei bestimmten Arten von Verlusten den Übergang des Verlustvortragsrechtes ausschließen, sondern diesen Übergang an die Übertragung der entsprechenden Verlustentstehungsquelle knüpfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994140171.X01Im RIS seit
26.11.2001