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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §26 Abs3 Z2 litb;Rechtssatz
Es trifft nicht zu, daß deshalb, weil wirtschaftliche Vorgänge der X-GmbH zu einer Minderung des Teilwertes der von der M-GmbH (Alleingesellschafterin der X-GmbH, diese wird später zur X-AG) an der X-GmbH gehaltenen Beteiligung geführt haben, bei der M-GmbH ein Vermögensteil, Betrieb oder Teilbetrieb, der den Verlust verursacht hat, nicht vorhanden gewesen (und daher im Rahmen der Verschmelzung der M-GmbH auf die X-AG als aufnehmende Gesellschaft nicht übertragen worden) sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994140171.X02Im RIS seit
26.11.2001