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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1297;Rechtssatz
Fehlen im Sachverständigengutachten jegliche Anhaltspunkte für eine nennenswerte Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten des Notstandshilfeempfängers, darf die Behörde bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, daß dem Notstandshilfeempfänger der Bezug einer Geldleistung aus der Unfallversicherung bekannt war. Die Behauptung allein, daß er möglicherweise auf Grund seiner psychischen Störung den Unfallrentenbescheid trotz Übermittlung durch den Sachwalter nicht entgegengenommen hat, reicht im gegebenen Zusammenhang nicht aus.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080227.X01Im RIS seit
18.10.2001