RS Vwgh 1995/1/31 94/05/0226

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Veröffentlicht am 31.01.1995
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L85003 Straßen Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
LStG NÖ 1979 §23 Abs2;

Rechtssatz

Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß die Vorschreibung eines Herstellungsbeitrages oder Erhaltungsbeitrages durch Bescheid der Straßenbehörde erfolgt, da im § 23 Abs 2 NÖ LStG davon die Rede ist, daß die Behörde im Falle des Nichtzustandekommens eines Übereinkommens den Aufteilungsschlüssel FESTSETZT.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994050226.X04

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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