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L85003 Straßen NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß die Vorschreibung eines Herstellungsbeitrages oder Erhaltungsbeitrages durch Bescheid der Straßenbehörde erfolgt, da im § 23 Abs 2 NÖ LStG davon die Rede ist, daß die Behörde im Falle des Nichtzustandekommens eines Übereinkommens den Aufteilungsschlüssel FESTSETZT.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994050226.X04Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
24.11.2008