RS Vwgh 1995/1/31 94/07/0191

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Veröffentlicht am 31.01.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102;

Rechtssatz

Wird jemand als Partei in einem Verfahren (hier in einem Wasserrechtsverfahren) behandelt, ohne daß die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Parteistellung vorliegen, vermag dies eine Parteistellung nicht zu begründen.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070191.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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