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L80202 Flächenwidmung Bebauungsplan einzelner Gemeinden KärntenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus dem Zusammenhang des § 7 Abs 3 mit dem § 7 Abs 4 des textlichen Bebauungsplanes der Marktgemeinde Finkenstein 1987 wird deutlich, daß der Verordnungsgeber die Zurücksetzung der Garage allein aus dem öffentlichen Interesse an der Nichtbeeinträchtigung des Verkehrs fordert; aus einer Vorschrift, die bestimmt, daß der Bauplatz des Bauwerbers mit einer ausreichenden Zufahrt ausgestattet sein muß, erwachsen dem Nachbarn aber keine subjektiven öffentlichen Rechte (Hinweis Hauer, Der Nachbar im Baurecht, dritte Aufl, 227).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992050230.X05Im RIS seit
28.09.2001