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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z11;Rechtssatz
Die Verpflichtung eines Ferialpraktikanten an bzw die tatsächliche Leistung von nicht dem Ausbildungszweck dienenden Arbeiten in einem zeitlich nicht mehr vernachlässigbarem Ausmaß schließt von vornherein die Annahme eines vom Ausbildungszweck geprägten Beschäftigungsverhältnisses aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080150.X05Im RIS seit
01.02.2001