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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Nachbar kann ein Bauvorhaben wegen Verletzung von Abstandsvorschriften insoweit mit Erfolg bekämpfen, als es sich um Vorschriften handelt, die den Abstand des Baues von seinem Grund regeln (Hinweis Hauer, Kärntner Baurecht, zweite Aufl, 141). Der Nachbar hat aber kein subjektives Recht auf Einhaltung eines Mindestabstandes eines Gebäudes bzw einer sonstigen baulichen Anlage zu einer öffentlichen Verkehrsfläche.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992050230.X02Im RIS seit
28.09.2001