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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
In Ansehung der Frage einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kommt es auf den Umstand, ob jemand als versichert gehalten wird, solange nicht an, als nicht die Versicherungspflicht in der Pensionsversicherung nach dem ASVG auf Grund der Beschäftigung bescheidmäßig festgestellt ist. In Ermangelung einer solchen Hauptfragenentscheidung hat die Behörde die Versicherungspflicht in der Pensionsversicherung nach dem ASVG auf Grund der Beschäftigung als Vorfrage iSd § 38 AVG selbständig zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080094.X01Im RIS seit
20.11.2000