RS Vwgh 1995/2/1 94/18/0306

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Veröffentlicht am 01.02.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrG 1993 §18 Abs2 Z2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/28 93/18/0474 1 (hier: Schwerwiegende Verwaltungsübertretung auch dann, wenn der Blutalkoholgehalt nur geringfügig über dem Grenzwert liegt).

Stammrechtssatz

Sowohl das Lenken eines Kfz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand als auch das Lenken eines Kfz ohne Lenkerberechtigung stellen schwerwiegende Verwaltungsübertretungen iSd § 18 Abs 2 Z 2 (erster Fall) FrG 1993 dar (Hinweis E 22.10.1992, 92/18/0409; E 8.10.1992, 92/18/0396).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180306.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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