RS Vwgh 1995/2/1 92/12/0286

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Veröffentlicht am 01.02.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
AVG §56;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Eine nach Zustellung und damit nach Eintritt der Rechtskraft des angefochtenen Bescheides abgegebene Erklärung des Bf, den zugrundeliegenden Antrag zurückzuziehen, ist wirkungslos.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenMaßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992120286.X02.1

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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