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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Eine nach Zustellung und damit nach Eintritt der Rechtskraft des angefochtenen Bescheides abgegebene Erklärung des Bf, den zugrundeliegenden Antrag zurückzuziehen, ist wirkungslos.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenMaßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992120286.X02.1Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
22.03.2018