RS Vwgh 1995/2/1 94/18/1107

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Veröffentlicht am 01.02.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art140;
FrG 1993 §54 Abs2;

Rechtssatz

Zur Behauptung des Fremden, daß die im § 54 Abs 2 FrG 1993 vorgesehene Einschränkung der Antragstellung auf "während des Verfahrens" eine Rechtsschutzlücke eröffnet, sodaß diese Bestimmung verfassungswidrig sei, ist auf die Rechtsprechung des VfGH zu verweisen, derzufolge diese Bestimmung verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Der VwGH schließt sich dieser Rechtsauffassung an (Hinweis B VfGH 5.12.1994, B 2531/1994).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994181107.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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