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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs4 lita;Rechtssatz
Der Beschuldigte hat kein Recht darauf, daß ihm anläßlich der Atemluftuntersuchung das Meßprotokoll zur Einsicht vorgelegt wird, weil für eine solche Verpflichtung des Leiters der Amtshandlung eine gesetzliche Grundlage fehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994030284.X01Im RIS seit
12.06.2001