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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung bestimmter Umwidmungen in einem Flächenwidmungsplan mangels Legitimation; Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges im Wege eines neuerlichen Antrags auf Erteilung einer Baubewilligung; notwendige Unterlagen bereits angefertigtRechtssatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung bestimmter Umwidmungen in einem Flächenwidmungsplan, beschlossen mit Verordnung des Gemeinderates der Stadt Kitzbühel vom 16.03.89 und vom 18.03.89.
Die Antragsteller haben alle erforderlichen Unterlagen für den von ihnen auf dem Grundstück gewünschten Bau bereits anfertigen lassen. Es stünde ihnen - nach Ablauf der ursprünglichen rechtskräftigen Baubewilligung - jederzeit frei, neuerlich mit den schon vorhandenen Unterlagen eine Baubewilligung zu beantragen. Die von ihnen behauptete Rechtswidrigkeit des Flächenwidmungsplanes könnten sie im Wege der Bekämpfung dieses Bescheides geltend machen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:V172.1990Dokumentnummer
JFR_10098793_90V00172_01