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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0254 4Stammrechtssatz
Voraussetzung für die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist auch, daß der Bf ohne sein Verschulden bzw ohne das Verschulden seines Vertreters, das ebenfalls dem Bf zuzurechnen ist, gehindert war eine Frist einzuhalten (Hinweis E 13.12.1989, 89/03/0091).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070104.X01Im RIS seit
20.11.2000