RS Vwgh 1995/2/21 92/05/0202

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1995
beobachten
merken

Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §834;
BauO OÖ 1875 §1;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Verbauung einer gemeinsamen Liegenschaft (die mehreren Miteigentümern gehört) mit einer Doppelgarage muß als wichtige Veränderung iSd § 834 ABGB angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992050202.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten